- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen teilnehmen, auch ohne Impf/Testnachweis
- Erwachsene ab 18 Jahren müssen die 3G Regel erfüllen, also geimpft, genesen oder getestet.
- Schülerinnen/Schüler die 18 oder älter sind können statt eines tagesaktuellen Schnelltests auch eine Bestätigung der Schule vorzeigen, daß sie an den Schultestungen teilnehmen.